Energieausweis

Nun ist es offiziell: das GEG kommt!

Das vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde Mitte August im Bundesgesetzblatt (Nr. 37) veröffentlicht und tritt zum 1. November 2020 in Kraft.

Das GEG führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und berücksichtigt auch Inhalte aus dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung.

Derzeit gilt noch die EnEV 2014 / 2016, welche im Mai 2014 in Kraft trat.

Mit der Einführung dieser Novellierung erfolgte eine weitere Verschärfung für Neubauten. Für Bestandsbauten wurden keine nennenswerten Verschärfungen vorgesehen.

Die Verordnung gilt für Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung von Gebäuden.

Unser Ingenieurbüro bietet Ihnen sowohl die Erstellung eines verbrauchsabhängigen als auch eines bedarfsorientierten Energieausweises an. Für Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude erfolgt die Berechnung nach DIN V 18599.

Unser Büro ist als Aussteller für Energieausweise in der Datenbank der Deutschen Energie-Agentur GmbH (DENA) eingetragen.